Was ist der Abrufschein?
Zur Abholung werden je nach Arbeitgeber entweder ein Abrufschein oder ein Übergabeprotokoll benötigt.
Der Abrufschein befähigt Sie, Ihr Dienstrad bei Ihrem Fachhändler zu übernehmen. Dieser wird an den Zeichnungsberechtigte oder Dienstradbeauftragten in Ihrem Unternehmen verschickt. Der unterschriebene Abrufschein wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigt, mit dem Sie nun Ihr Dienstrad bei Ihrem Fachhändler abholen können. Als Dienstradnutzer unterzeichnen Sie den Abrufschein am Tag der Übernahme Ihres Dienstrades bei der/dem Fahrradfachhändler. Alternativ wird je nach Wunsch des Arbeitgebers der Abrufschein direkt an den Dienstradnutzer verschickt.