Wie funktioniert die „Gehaltsumwandlung“?
Bei einer Gehaltsumwandlung wird die monatliche Nutzungsrate als Barlohn umgewandelt und dann vom Bruttolohn abgezogen. Das hat den Vorteil, dass sich das zu versteuernde Einkommen mindert und somit die zu zahlenden Steuern und auch die Sozialversicherungsbeiträge sinken.
Da Sie das Dienstrad auch privat nutzen, brauchen Sie nur 0,25 % als geldwerten Vorteil zu versteuern. Das heißt, es müssen monatlich 1 % eines auf volle 100,00 Euro abgerundeten Viertels des Fahrrad-Listenpreises (UVP) an das Finanzamt abgeführt werden.
Sie finden die Preise in unserem Leasingrechner.